Wichtige Satzungsänderungen

Einige Änderungen seien hier hervorgehoben, die sich in den vergangenen Jahren als notwendig herausgestellt und bewährt haben: 

Verantwortung des Vorstandes

Das GenG überträgt den Vorständen viel Verantwortung, die für sie auch ein finanzielles Risiko bedeuten kann. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Vorstände in unserer Genossenschaft keine Entschädigung für ihre Arbeit und das Risiko erhalten, das ihre Verantwortung mit sich bringt, beschlossen wir, dass alle wichtigen Entscheidungen nur von der MV gefällt und somit von der gesamten Mitgliederschaft verantwortet und getragen werden. Durch diese Satzungsänderung wird ein Teil der Last der Verantwortung von ihren Schultern genommen. Zum anderen erhöht die Verlagerung von Entscheidungen vom Vorstand in die MV die Bedeutung dieses wichtigsten Organs der Genossenschaft, und die Beschlüsse der MV werden von der Allgemeinheit widerspruchsloser akzeptiert als Beschlüsse lediglich des Vorstandes.

Allerdings macht dieses Vorgehen Entscheidungsfindungen umständlicher und langwieriger, zumal Beschlüsse nur unter Einhaltung der vorgeschriebenen Termine und Abstimmungsmodalitäten gefasst werden können. So ist sich jedes Mitglied der Bedeutung seiner Teilnahme an den MVen bewusst, denn eine MV mit zu wenig Mitgliedern ist nicht beschlussfähig.

Erledigungen geldwerter Arbeiten in der Genossenschaft

Es ist unstrittig, dass die Erledigung unterschiedlicher Aufgaben und ihre Bedeutung für die Existenz unserer Genossenschaft unterschiedlich wichtig ist. Vordergründig ist z.B. die Vorstandsarbeit wichtiger als das Mähen der Rasenflächen. Aber diese Unterschiede geldwertig beurteilen zu wollen stößt schnell auf Probleme und erzeugt Zwist unter der Mitgliedern.

Mehrfach wurden Arbeiten, die fachmännische Vorbildung erforderte, von Mitgliedern der Genossenschaft gegen Bezahlung durchgeführt. Das führte zu Problemen und warf Fragen auf:

  • Wie verhält sich die Genossenschaft bei Regressansprüchen gegen eigene Mitglieder?
  • für welche Arbeiten in der und für die Genossenschaft wird gezahlt, während die vielen anderen Arbeiten ohne Bezahlung erledigt werden, obwohl diese auch wichtig sind?

Dieses Problem wurde in der Weise in die Satzung aufgenommen, dass die Erledigung geldwerter Arbeiten durch Genossenschaftsmitglieder der Zustimmung von 75% aller Mitglieder bedarf. Seitdem ist kein Mitglied unserer Genossenschaft für Arbeiten in der Genossenschaft geldlich entlohnt worden. Anfallende Arbeiten, die wir nicht selbst erledigen können, werden im Zweifelsfalle von Außenstehenden erledigt.

Abstimmungen

Wahlen in Gruppen wie der unsrigen werden wegen des geringeren Zeitaufwandes gern per Akklamation durchgeführt („Wir vertrauen uns doch!“). Es hat sich gezeigt, dass durch öffentliche Akklamationen die wirklich freie Entscheidung von Mitgliedern möglicherweise eingeschränkt wird. Deshalb gilt bei uns:

  • Abstimmungen, gleich welcher Art, werden geheim durchgeführt,sofern nur ein Mitglied dies fordert.
  • Alle Abstimmungen, in denen es um Personen geht, müssen geheim durchgeführt werden.

Diese Regelungen sind von besonderer Bedeutung, wenn Funktionen in der Genossenschaft neu besetzt werden müssen oder die Nachwahlen von NeumieterInnen durchgeführt werden.

 

Die überarbeitete Fassung unserer Satzung vom 31. 05. 2010 finden Sie hier

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Mitgliederversammlungen

Die MV-en finden nach Bedarf statt, wenn Entscheidungen (s.o.) zu fällen sind, oder wenn das GenG dieses verlangt (Jahreshauptversammlung). Zu jeder Sitzung wird ein Protokoll entsprechend den Vorschriften des GenG angefertigt. Jede MV wird vom Vorstand gründlich vorbereitet und termingerecht mindestens zwei Wochen vorher angekündigt.