Durch die Richtlinien für den öffentlich geförderten genossenschaftlichen Wohnungsbau ist festgelegt, wieviel Quadratmeter das einzelne Genossenschaftsmitglied entsprechend seinem jeweiligen Familienstand beanspruchen kann.
Jedes Mitglied musste einen Geschäftsanteil (DM 700) pro beanspruchten Quadratmeter Wohnraum erwerben. Das bedeutet für eine Wohnung von 100 qm 100 Geschäftsanteile, also DM 70 000.-. Für die kleinsten Wohnungen (48 qm) waren das immer noch DM 33 600.-.
Für viele war diese Bedingung der Grund, schweren Herzens wieder aus dem Projekt auszusteigen. Wir konnten dies nicht verhindern, weil niemand von uns in der Lage gewesen wäre, neben den eigenen Verpflichtungen noch die anderer zu tragen.
So kam bei 2000 qm Wohnfläche eine Summe von DM 1.400.000 zusammen. Von einer
Bank kam eine Hypothek in Höhe von ca. DM 500 000.- Die WK bewilligte einen Kredit von ca. DM 5 500 000.- Die Kaltmieten (DM 10,80/qm im ersten Förderungsweg und DM 13,65/qm im dritten Förderungsweg) dienen zur Tilgung der Darlehen und Bildung von Rücklagen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Mieten werden jedes Jahr um einen vertraglich vorgeschriebenen Betrag erhöht.