Das Genossenschaftsgesetz (GenG) schreibt für jede Genossenschaft die Formulierung einer Satzung vor. In ihr sind alle wichtigen Fragen des Zusammenlebens einer Gruppe wie der unsrigen geregelt.
Unsere erste Satzung entstand in vielen stundenlangen, ermüdenden Sitzungen zwischen 1993 und 1995 mit Hilfe eines Rechtsanwaltes und mit nur vagen Vorkenntnissen unsererseits. Es hätte sich angeboten und wäre wesentlich einfacher und effektiver gewesen, wenn wir uns eine oder mehrere Satzungen von schon bestehenden (Klein-) Genossenschaften besorgt hätten, um diese entsprechend unseren Bedürfnissen abzuwandeln. Es wäre auch möglich gewesen, sich vom VNW (Verein Norddeutscher Wohnungsbaugenossenschaften) eine Mustersatzung auszuleihen und damit ebenso zu verfahren. Zu spät erfuhren wir von der Existenz dieses Vereins und seiner von uns nicht genutzten Bereitschaft, uns zu unterstützen. Viel Zeit ging uns dadurch verloren!
Im Laufe der Jahre haben wir gelernt, wie wichtig korrekt formulierte Regeln, eben unsere Satzung, für das Bestehen einer Genossenschaft wie der unsrigen sind.
Sie hilft uns zu bestehen, vor allem in schlechten Zeiten. Solange man sich gut versteht, mag alles mit Kompromissen, am besten im Konsens geregelt werden. Wenn sich jedoch verschiedene Meinungen und Ansichten nicht miteinander vereinbaren lassen, wenn es gar zum Streit kommt, sind die in der Satzung festgelegten Regelungen überlebenswichtig.
Inzwischen ist für uns selbstverständlich, dass wir uns in allen wichtigen Fragen nach den Vorschriften unserer Satzung richten, und niemand versucht mehr, diese Regeln in Frage zu stellen. In ihr ist detailliert festgehalten, wie Entscheidungsprozesse demokratisch verlaufen.
Sollte sich eine dieser Regeln als nicht mehr zeitgemäß herausstellen, dann wird sie im vorgeschriebenen Verfahren geändert. Das ist umständlich und zeitaufwändig, wir sind schließlich eine Basisdemokratie.
Unsere Satzung ist mit uns erwachsen geworden. Wir haben sie unseren geänderten Bedürfnissen, vor allem aber unseren Erfahrungen im Umgang miteinander angepasst.
Jede Satzungsänderung wird mit einer Drei-Viertel-Mehrheit aller Mitglieder beschlossen, wie es die Vorschriften des Genossenschaftsrechtes verlangen.