Jede Genossenschaft benötigt eine Satzung – sie ist die verbindliche Grundlage unseres gemeinsamen Zusammenlebens. Auch für uns ist sie ein zentrales Instrument, das Rechte, Pflichten und demokratische Entscheidungsprozesse klar regelt.
Unsere Satzung ist über viele Jahre hinweg gewachsen und wurde immer wieder an neue Erfahrungen und Bedürfnisse angepasst. Gerade in schwierigen Situationen hat sich gezeigt, wie wichtig klare und fair formulierte Regeln sind. Entscheidungen werden bei uns transparent und demokratisch getroffen.
Änderungen an der Satzung erfolgen ausschließlich in einem geregelten Verfahren und bedürfen einer Drei-Viertel-Mehrheit aller Mitglieder. Dieser Prozess ist aufwendig, stellt aber sicher, dass wichtige Entscheidungen von der Gemeinschaft getragen werden.
Da Vorstandsarbeit mit hoher Verantwortung verbunden ist, werden grundlegende Entscheidungen von der Mitgliederversammlung getroffen. So liegt die Verantwortung bei allen Mitgliedern und nicht bei Einzelnen. Um Ungleichbehandlung und Konflikte zu vermeiden, dürfen Mitglieder nur mit Zustimmung von 75 % der Genossenschaft für Arbeiten bezahlt werden. In der Praxis werden solche Arbeiten entweder unentgeltlich oder durch externe Fachkräfte erledigt. Abstimmungen erfolgen auf Wunsch geheim. Personenwahlen sind grundsätzlich geheim, um eine freie und unbeeinflusste Entscheidung zu gewährleisten. Mitgliederversammlungen finden bei Bedarf mindestens einmal jährlich statt. Sie werden rechtzeitig angekündigt, sorgfältig vorbereitet und protokolliert. Die aktuelle Fassung unserer Satzung (Stand: 31.05.2010) findest Du hier.